Geltendmachung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Die Arbeitsgerichtprozessklage in Oldenburg in erster Instanz abgewiesen

Am 09.02.2007 fand im Arbeitsgericht Oldenburg die Klage zur Geltendmachung des Urlaubsgeld und Weihnachtsgeldes (Sonderzuwendung) statt. Diese Klage wurde in der ersten Instanz abgewiesen. Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung kann ggf. Berufung eingelegt werden.

Damit wird in erster Instanz bestätigt, dass die beschlossene Regelung in der ADK (Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission) Bestand hat.

Über das weitere Geschehen werden wir berichten. (dk/kr)